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Archiv bcpd-info 2011-2016


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Noten-Arbeitshilfen


Werbe-Material

Alle Werbemittel, die eine Veranstaltung bewerben, bei denen der Bund, einer der Verbände, oder ein Mitgliedschor des bcpd e.V. der Veranstalter ist, müssen durch das bcpd-Logo gekennzeichnet werden.


Veröffentlichung von Fotos

Bei Fotos, die zur Veröffentlichung an die Verantwortlichen für den Rundbrief und die Webseite geschickt werden, muss derjenige Absender (Organisator der jeweiligen Veranstaltung, Autor oder Fotograf) sicherstellen, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung des Fotos durch den bcpd e.V. einverstanden sind.
Das Formular für die Einverständniserklärung soll möglichst von jedem Teilnehmer vor Veranstaltungen (z.B. Freizeiten, Seminare, Jubiläen) ausgefüllt werden, zur rechtlichen Absicherung.


Programmvorschlag für einen Bläsergottesdienst